Flugmedizin
Flugmedizinische Begutachtung von Passagieren

Die Zahl der Reisenden nimmt weiter zu. Auch Menschen im hohen Alter benutzen immer
häufiger das Flugzeug, was man ihnen auch grundsätzlich nicht verbieten sollte.

Viele Fluggesellschaften verlangen aber ein Gutachten von einem Flugmediziner, bevor
kranke oder schwerkranke Passagiere einen längeren Flug antreten dürfen. Einfache
hausärztliche Zeugnisse werden nicht mehr anerkannt, da es in den letzten Jahren zu
mehreren Zwischenfällen gekommen ist.

Die Beurteilung kann schwierig sein, da es gilt, die unterschiedlichen Drücke zu
berücksichtigen, die im Flugzeug in Abhängigkeit von der Flugroute und -höhe
auftreten. Diese müssen wiederum mit der verfügbaren Herz-Kreislauf-Leistung
verglichen werden, da es im Flieger u. a. zu einer Verschlechterung der
Sauerstoffsättigung im Blut kommt.

Laien wissen zumeist nicht, daß es auch in der Druckkabine einer "747 Jumbo" bei
einem Aufstieg auf über 3.000 Meter zu erheblichen
Dekompressions-/Kompressionseffekten bei einem vorgeschädigten Körper kommt.

Wir benötigen also von Ihnen die Flugroute, die Flugdauer, möglichst den Flugzeugtyp
(da unterschiedliche Druckkabinen vorkommen), den Namen der Gesellschaft sowie eine
ausführliche Krankenvorgeschichte mit Befunden von Ihnen. Über direkte Kontakte zu
Fluggesellschaften können wir Ihnen auch einen speziellen Medical-Service der
Fluggesellschaft (spezieller Sitz, Personal, Rollstuhl) bestellen. Die Lufthansa bietet
sogar bei Rücktransporten kranker Familienangehöriger abgetrennte Abteile mit einer
Intensivversorgung an.

Kritische Erkrankungen, die eine Begutachtung erforderlich machen, sind u. a.:
Herzschwäche, starker Bluthochdruck, chronische HNO-Erkrankungen, chronische
Zahnerkrankungen und Asthma.

Die Kosten für eine fliegerärztliche Begutachtung werden von der Krankenkasse nicht
übernommen.




Flugmedizinische Begutachtung von Piloten:
Möglich sind Untersuchungen nach allen Tauglichkeitsgraden JAA I-II und national gemäß den Änderungen seit dem 01.05.2003 und dem 01.07.2008.
Vorherige Anmeldung erforderlich, Dauer: ca. 1 Std.
Die Untersuchungen sind aufgrund der geänderten gesetzlichen Richtlinien (JAA, ICAO-konform oder national)
sehr unterschiedlich.
Bitte beachten: Erstuntersuchungen für den Tauglichkeitsgrad I müssen durch ein AMC durchgeführt werden. Die Folgeuntersuchungen können dann selbstverständlich wieder bei uns gemacht werden.
Die Kosten für eine fliegerärztliche
Tauglichkeitsuntersuchung werden natürlich von den
Krankenkassen nicht erstattet. Falls diese aber Bestandteil
einer arbeitsmedizinischen Untersuchung ist (Modul 9),
übernimmt die Kosten dafür der Arbeitgeber.