Organisatorisches
Sprechstundenzeiten

vormittags:
Montag, Dienstag,
Donnerstag und Freitag: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch und Samstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
nach Vereinbarung
oder in Notfällen

nachmittags:
Dienstag und Donnerstag: 17.00 Uhr - 18.00 Uhr

Laborzeiten:
Dienstag und Donnerstag: 7.30 Uhr - 9.00 Uhr
(bitte nüchtern kommen)

Anmeldung und Terminvergabe

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, aber möglich (telefonisch oder persönlich während
der Sprechzeiten).
Bei bestimmten Untersuchungen und fachärztlichen Begutachtungen, Fahreruntersuchungen,
Schadstoffmessungen sowie psychologischen Gutachten ist allerdings eine vorherige Terminabsprache
notwendig.
Angemeldete Patienten werden, sofern keine unvorhergesehenen Notfälle auftreten, zur vereinbarten
Zeit bevorzugt aufgerufen. Wartezeiten sind aufgrund von Notfällen dennoch möglich.

Patienten mit akuten Erkrankungen, denen es nicht zumutbar ist zu warten (hohes Fieber, Luftnot,
blutende Wunden) sollten sich sofort an der Anmeldung bemerkbar machen. Sie werden natürlich
umgehend versorgt.

Telefonsprechzeit

Sollten Sie einen ärztlichen Rat telefonisch benötigen, bieten wir Ihnen Montag, Dienstag,
Donnerstag und Freitag eine Telefonsprechzeit von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr an. Während dieser
Zeit ist normalerweise keine Sprechstunde mehr, und ich bin auch telefonisch für Sie da. Außerhalb
dieser Zeiten können Sie mich in Notfällen aber auch telefonisch erreichen: während der
Sprechzeiten über die Praxisnummer und ansonsten über die Handy-Nummer.

Außerhalb der Sprechzeiten werden unter anderem notwendige Hausbesuche durchgeführt.

Nachts, an Wochenenden und Feiertagen sorgt in Treysa ein organisierter Notfalldienst für die
ärztliche Behandlung in Notfällen. Zu diesen Zeiten hören Sie beim Wählen unserer Praxisnummer
einen Anrufbeantworter, der Ihnen den diensthabenden Kollegen nennt. Sollte unsere Praxis selbst
Dienst haben,bin ich immer unter der Praxis- oder einer Funktelefonnummer erreichbar. Die
Funktelefonnummer wird bei Bedarf auf Band gesprochen (Anrufbeantworter). In der Praxis selbst
(Türklingel) ist also auch während der Dienstbereitschaft nicht immer jemand zu erreichen! Sie
erreichen uns aber immer über das Telefon.

Über Telefax können Sie die Praxis jederzeit erreichen. Das Gerät wird während der Sprechzeiten
regelmäßig kontrolliert.
Krankenversichertenkarte

Seit Januar 1994 ist sie nun auch bei uns eingeführt. Sie soll Vorteile für uns alle bringen; vor
allem aber für die Krankenkassen. Der alte Krankenschein wird durch sie ersetzt. Bei Ihrer
Erstbehandlung werden Ihre Daten gespeichert. Tragen Sie die Karte möglichst immer bei sich.

Achtung: Die Chip-Karte ersetzt nicht den Überweisungsschein zu Kollegen anderer Fachrichtungen!

Soweit die formelle Regelung. Wir bitten Sie aber auch, folgendes zu beachten:

- Ihr Hausarzt ist für die Koordination von Untersuchungen zuständig und kann Sie am besten
fachübergreifend beraten. Sie können dadurch unnötige, Ihren Körper belastende Untersuchungen
vermeiden.
- Ihr Hausarzt verhindert gefährliche Parallelbehandlungen. Beispiel: Patient erhält von zwei Ärzten
(die nichts voneinander wissen) zwei unterschiedliche Medikamente, welche Substanzen enthalten,
die sich nicht miteinander vertragen.
- Ihr Hausarzt erfaßt Ihre Untersuchungsbefunde aller Fachrichtungen in "Ihrer" Patientenkarte.
Nur so ist bei Rentenbegehren, Unfallgutachten u. ä. gewährleistet, daß auch fachübergreifend
alle Fragen durch einen Arzt beantwortet werden können.

Überweisungen

sind daher trotz Versichertenkarte noch erforderlich. Wünschen Sie diese bei unseren
Mitarbeiterinnen an der Anmeldung. Die Fertigstellung erfolgt so bald wie möglich.

Rezepte

werden direkt nach der Konsultation des Arztes ausgestellt. Wiederholungsrezepte, die eine
Untersuchung durch den Arzt nicht mehr erfordern, benötigen natürlich trotzdem seine
Unterschrift. Eine Wartezeit ist daher die Regel. Morgens angeforderte Rezepte (auch telefonisch)
sind dennoch in der Regel nachmittags abholbar.
Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit wird durch den Hausarzt bescheinigt und nicht durch den Arzt im
Notdienst (nachts). Eine Arbeitsunfähigkeit darf nur nach einer entsprechenden Untersuchung
ausgestellt werden. Eine Rückdatierung ist gesetzlich nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Hausbesuche

Da wir eine hausärztliche Praxis sind, besuche ich Sie natürlich auch zuhause.
Bei Bedarf können Sie in unsere Liste für regelmäßig notwendige Hausbesuche aufgenommen
werden. Wir werden dann mit Ihnen individuell feste Termine vereinbaren, und Sie brauchen
nicht jedesmal wieder bei einem erforderlichen Besuch anzurufen.
Bestellen Sie möglichst einen Hausbesuch rechtzeitig vormittags bei unseren Mitarbeiterinnen.

Notfälle

haben natürlich immer Vorrang!
Machen Sie sich beim Betreten der Praxis gleich bemerkbar.
Sie werden in Notfällen auch außerhalb der Telefonsprechstunde zu mir durchgestellt oder
können außerhalb der Praxiszeiten meine Funktelefonnummer wählen.

Durch Notfälle kann es im Ausnahmefall auch einmal zur Verschiebung von festen Terminen
kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Beschwerden

Berechtigte Beschwerden nehmen wir gerne entgegen. Sie können uns dadurch helfen, unsere
Praxis für Sie noch besser zu gestalten.